Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 23.12.2022
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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