Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde
Sie können sich Auskünfte über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen einholen.
In Bayern können Sie Ihre Informationsfreiheitsrechte entweder über Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (allgemeines Auskunftsrecht), über Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder über § 2 Verbraucherinformationsgesetz geltend machen.
Die Auskunft kann beispielsweise durch ein Informationsgespräch, Datei- oder Akteneinsicht, die Überlassung von Dateiträgern, von Kopien oder durch elektronische Zurverfügungstellung erteilt werden.
Diese Informationsfreiheitsrechte beziehen sich nicht auf Auskünfte hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten".
Insbesondere kann eine Auskunft nach Art. 39 BayDSG nur erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtet ist und rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann. Eine Auskunft kann verweigert werden, wenn z. B. öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
Für Auskünfte werden Kosten nach dem Kostengesetz erhoben. Näheres erfahren Sie im Rahmen der Bearbeitung.
- Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
- Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)
- Art. 3 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
- Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Digitales)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten
Sie können eine Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten online stellen. Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmi/anfr_grundlage_inforecht/index?caller=bpgy2dkyjygu4tsnrzgi2gcobqmup54eu2k366qxgo7rmdirqy6g4oqdi6624tpskics76p4zjtujxr4qdiqrvtyr5cwxpr7cokwfarpo3qoy4bnzlfto74anrv34yvjlqxv6brwrljjau42va6uiyfd4gtlqj7pa56xhhqsxinovmhdbwedvrydpkm7jm2ylgvgfqb54rizbkqtqhaetkqektm7uegfl7qq3mxmi8
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben)
Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten
Sie können eine Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten online stellen. Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.
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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Unterallgäu)
Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten
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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten
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Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)