Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Kommune Babenhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

 

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Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

 

Stellungnahme des Marktes Babenhausen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Babenhausen_Bestätigung Kooperationsvertrag - Pacht- und Betreibervertrag (PDF)

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Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

 

Der Markt Babenhausen hat am 18.08.2022 den Zuwendungsbescheid bekommen.

 

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Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung des Marktes Babenhausen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung (PDF)

 

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Förderschritt 4 – BayGibitR, interkommunales Auswahlverfahren Babenhausen und Kirchhaslach, Bekanntmachung 

Achtung !!! 

Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 15.02.2022, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum 15.08.2022

Der Markt Babenhausen und die Gemeinde Kirchhaslach führen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges, interkommunales Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. 

Der Markt Babenhausen und die Gemeinde Kirchhaslach bitten mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 14.01.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

 

Bekanntmachung interkommunales Auswahlverfahren (PDF)

Karte Babenhausen Erschließungsgebiete

Karte Kirchhaslach Erschließungsgebiete

 

Kriterien und Bewertungsvogehen

 

Die Zusendung der Adresslisten des Auswahlverfahrens für den Markt Babenhausen und die Gemeinde Kirchhaslach an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

 

Nutungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

 

Der Markt Babenhausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Ergebnis Markterkundung

 

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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung 

 

Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF) 

Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx) (Anhang)

Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF) (Anhang)

 

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung - !!! Achtung neuer Termin 20.05.2021 !!!

Die Kommune Babenhausen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 24.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF) 

 

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Babenhausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

 

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF) 

Adressenliste vorläufiges Erschließungsgebiet (xlsx) 

 

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (Anhang)

 

 

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

 

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten 

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten. 

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. 
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung 
  • bereitgestellt.“ 
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.